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  #1 (permalink)  
Alt 8. November 2007
MW-Internet MW-Internet ist offline
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Registriert seit: 08.11.2007
Beiträge: 5
Unglücklich Verträge mit Minderjährige

Hallo Gemeinde,

da wir in den letzten Monaten verschärft gegen nichtzahlende Kunden per Inkasso vorgehen, tritt folgende Konstellation immer häufiger auf:

Kunde bestellt ein Webspace und gibt in der Bestellung (unwahrheitsgemäss) ein Gebürtsdatum an, dass ihn volljährig erscheinen lässt oder (wahrheitsgemäss) als minderjährig, aber über 7 Jahre als sein lässt.

Vom Grundsatz her sind nach § 110 BGB (Taschengeldparagraph) Verträge mit Minderjährige möglich, wenn dies im Rahmen ihnen zur Verfügung gestellter Mittel zumutbar erscheint. Bei einem Jahresbetrag von ca 20-25 EUR (entsprechend ca. 2 EUR / Monat) schreint dies allemale der Fall zu sein.

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass trotz vorheriger schriftlicher Mahnung nicht reagiert wurde, beim Schreiben des Inakssobüros aber z.B. zwei Fälle herausstechen:

In einem Fall antwortete direkt ein Rechtsanwalt mit Vollmacht des Minderjährigen (ach, das geht aber...), dass der Kunde zum Zeitpunkt der Bestellung 13 Jahre alt gewesen sei (und hat in der Bestellung aber 10 Jahre "hinzugemogelt") und lehnt die Forderung pauschal ab.

In einem anderen Fall schreibt die Mutter unter Beifügung einer Geburtsurkunde an das Inkassobüro zurück, dass der Sohn zum Zeitpunkt der Bestellung (8 EUR Jahresbeitrag) minderjährig gewesen sei (17 Jahre!) und lehnt ebenfalls die Forderung ab und dies, obwohl der Kunde inzwischen bereits volljährig ist.

Im Moment "schiebe ich voll nen Hals", es kann ja kaum angehen, dass man für die simple Bestellung für Dienstleistungen von meist weniger als 2-3 EUR / Monat demnach pauschal einen Altersnachweis einfordern muss, vor allem wenn sogar Bankdaten für einen Lastschrifteinzug vorgelegt werden, was ja bei ab 16-jährigen inzwischen üblich ist. Wie kann man sich vor immer größeren Ausmass von Zahlungsausfällen und dann verpuffenden Inkassokosten effektiv schützen bzw. Wenn schon die Eltern auf die Minderjährigkeit "pochen" müssen sie dann nicht analog für den Schaden selbst haften?!

Für entsprechend blutdrucksenkende Infos danke ich im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 9. November 2007
bkxxl bkxxl ist offline
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Webmaster
 
Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 32
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Wie bereits gesagt fällt das ganze unter den Taschengeldparagraphen.

Wenn vorsätzlich bei der Bestellung ein falsches Geburtsdatum angegeben wurde, würde ich mich mit meinen Anwalt zusammensetzen ob nicht eine Anzeige wegen Betrugs / Vortäuschung falscher Tatsachen möglich ist.
__________________
Michael Schinzel

http://www.ip-projects.de - E-Mail: schinzel@ip-projects.de
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