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DOMAIN-ABFRAGE

Der KK-Antrag für den Domain-Umzug

 

KK ist die Abkürzung für Konnektivitäts-Koordination und die Bezeichnung für einen Genehmigungsprozess zur Übertragung einer Domain von Provider A zu Provider B. Eine weniger gebräuchliche Abkürzung ist "ChProv", was für " Change Provider" (übersetzt: Provider-Wechsel) steht. Ein KK-Antrag wird immer dann gestellt, wenn ein Kunde inklusive Domain(s) von einem Provider zum anderen umzieht oder das Webhosting der Domain auf einen anderen Provider überträgt (zum Beispiel nach einem Verkauf).

 

Zuständig für die Bearbeitung von sogenannten KK-Anträgen ist die DENIC, die genossenschaftlich organisierte (zentrale) Verwaltungsstelle für die deutsche Top-Level-Domain ".de". Eine KK wird über einen Antrag des neuen Providers (dem Übernehmer) ausgelöst. Dieser Antrag basiert auf einem Kunden-Auftrag zur Domain-Übernahme an den Internet-Provider. Der Übernehmer-Provider wird damit beauftragt bzw. berechtigt, eine bestehende Domain von einem anderen Provider (dem Übergeber) über die DENIC zu sich selber zu transferieren. Dabei muss der Übernehmer-Provider zunächst prüfen, ob der Eintrag des sogenannten Admin-C der Domain mit den Daten seines Kunden identisch ist. Dies ist die erste Prüfung im Laufe des Verfahrens. Sie zweite Prüfung: Bevor eine Domain-Übertragung passiert, wird der übergebende Anbieter von der Antragstellung informiert. Dem bisherigen Provider (Übergeber) soll Zeit zur Prüfung gegeben werden, ob der Übernehmer-Provider zu einer Übertragung berechtigt ist. Nach Eingang des KK-Antrags informiert deshalb der bisher für den Betrieb der Domain zuständige Internet-Anbieter zunächst seinen Kunden, also den Domain-Besitzer. Dieser muss dem KK-Antrag ausdrücklich zustimmen. Erfolgt auch nach einer Erinnerung keine Zustimmung, so wertet der Provider dies automatisch als indirekte Ablehnung und wird sich dem KK-Antrag mit einer NACK-Meldung widersetzen (NACK ist die Kurzform für "not acknowledged", übersetzt: nicht zugestimmt). Erteilt der Besitzer seine Zustimmung, dann wird der alte Übergeber-Provider der DENIC eine ACK-Meldung zusenden (Kurzform für "acknowledged", übersetzt: akzeptiert). Hat ein Provider den Wechsel zunächst bereits abgelehnt und der Besitzer erteilt verspätet seine Zustimmung, so kommuniziert der Provider an die DENIC eine LATEACK-Meldung (Kurzform für "late acknowledged", übersetzt: spät zugestimmt). Die LATEACK-Frist beträgt 90 Tage ab dem KK-Antrag.

 

Für Kunden die eine zugige und fehlerfreie Bearbeitung eines KK-Antrags wünschen, ist res atsam, dem alten Provider (Übergeber) der Domain etwaige Wechsel-/Umzugsabsichten aktiv z.B. per E-Mail oder Fax und vor allem frühzeitig anzuzeigen. Umso schneller und vor allem korrekt wird anschließend der vom neuen Provider (Übernehmer) versandte KK-Antrag bearbeitet werden.

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